top of page

HÄUFIGE FRAGEN DER MANDANTEN

FAQ

WAS KOSTET EIN STEUERBERATER?

Wir Steuerberater rechnen unsere Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Das werden Sie bei jedem Steuerberater so vorfinden, da es uns das Gesetz so vorschreibt. Wie hoch die Gebühr ausfällt, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist. Das nennt sich bei uns Gegenstandsgebühr. Je mehr Sie verdienen, desto mehr müssen Sie bezahlen. Verdienen Sie sehr wenig, müssen Sie auch weniger bezahlen. Das ist Hintergrund und Sinn des Gesetzes. Wie fast alle Steuerberater, orientieren wir uns hier an einem Mittelwert. Hierbei gibt es auch enorme Unterschiede für Privatpersonen welche "nur" Arbeitseinkünfte haben und Unternehmer welche zusätzlich z.B. noch eine Umsatz- und Gewerbesteuererklärung abgeben müssen. Irrtümlicherweise haben wir schon oft gehört, dass Gerüchte kursieren die besagen "Eine Gebühr von 20% der Steuererstattung ist üblich". Das ist nicht erlaubt und nicht richtig. Sprechen Sie uns einfach an und wir gehen die Details durch. Danach können wir Ihnen ein gut kalkuliertes Angebot nennen.

ICH MÖCHTE MICH SELBSTSTÄNDIG MACHEN. WAS GIBT ES AM ANFANG ZU BEACHTEN?

Gerade am Anfang ist es wichtig, sich eine Beratung einzuholen. Sind Sie von Anfang an geschult und auf der richtigen Schiene, fangen Probleme gar nicht erst an. Hierbei geht es vor allem darum, ob für Sie die Kleinunternehmerregelung nach dem UStG sinnvoll ist oder ob für Sie z.B. überhaupt eine Gewerbeanmeldung in Frage kommt. Benötigen Sie eine USt-ID Nr.?

All dies sollte im Vorhinein abgeklärt werden. Gerne gehen wir durch die Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch.

ICH BENÖTIGE HILFE BEI DER MONATLICHEN LOHNABRECHNUNG

Neben der Buchhaltung und dem zugehörigen Jahresabschluss übernehmen wir selbstverständlich auch die Lohnabrechnung, inklusive deren Meldungen und Besonderheiten, mit Ausnahme des Baulohns. Sollten Sie zur Gruppe des Baulohns gehören, so haben wir einen Partner an unserer Seite, der Sie hierbei unterstützt. 

WIE LANG SOLLTE ICH MEINE STEUERUNTERLAGEN AUFBEWAHREN?

Die Aufbewahrungsfristen von Unterlagen reichen von 6 bis zu 10 Jahren. Hierbei muss unterschieden werden ob es sich um Rechnungen und Jahresabschlüsse handelt oder z.B. um Lieferscheine. Für Jahresabschlüsse sowie alle Buchhaltungsunterlagen gilt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Für Geschäfts- und Handelsbriefe sowie auch für erhaltene E-Mails gilt die Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren. Wichtig ist hierbei immer, dass die Aufbewahrungsfrist erst mit erhalt des Dokuments beginnt.

bottom of page